Ihr Berater in sachen Verwaltungsrecht

Im Schnittpunkt von Verwaltungs- und Strafrecht berate ich Sie kompetent bei allen rechtlichen Fragestellungen, die beide Bereiche betreffen. Oft ergeben sich Überschneidungen, etwa bei Ordnungswidrigkeiten, berufsrechtlichen Verfahren oder Sanktionen durch Behörden.
Ich unterstütze Sie beispielsweise bei:
- Bußgeld- und Verwarnungsverfahren
- Maßnahmen im Gewerbe- oder Berufsrecht (z.B. Entzug des „Pilotenscheins“)
- Entzug des Waffenscheins und Entzug des Jagdscheins
- Fahrerlaubnisentzug und Verkehrsstrafrecht
- Widerspruchs- und Klageverfahren gegen behördliche Entscheidungen
Dabei steht für mich immer im Vordergrund, Ihre Rechte zu wahren und mögliche negative Folgen zu minimieren. Ich begleite Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Verwaltungsgerichten, um für Sie die bestmögliche Lösung zu erreichen.
Gerne unterstütze ich Sie auch im „klassischen“ Verwaltungsrecht, indem ich Privatpersonen und Unternehmen gegenüber Behörden – kompetent, zielgerichtet und durchsetzungsstark vertrete. Ob es um Baugenehmigungen, Gewerberecht, Beamtenrecht oder Polizei- und Sicherheitsrecht geht: Ich prüfe Verwaltungsakte, erhebe fristgerecht Widerspruch und setze Ihre Rechte notfalls gerichtlich durch. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann oft langwierige Verfahren vermeiden.